Warum sollte ich mitklagen?

Bahnfahren ist gegenüber Fliegen mehrfach steuerlich benachteiligt: Einerseits zahlen Fluggesellschaften fürs Kerosin keine Steuern, die Bahn für ihren Strom sehr wohl. Zusätzlich musst du bei einer Bahnfahrt über die Grenze Umsatzsteuer zahlen, bei internationalen Flügen nicht. Das klimaschädliche Fliegen wird so billiger als das klimafreundliche Zugfahren.

Greenpeace bringt jetzt diese klimaschädlichen Gesetze als Sammelklage vor den Verfassungsgerichtshof. Klage mit uns mit und hilf dabei, diese Ungerechtigkeit zu beenden!

Folgende Gesetze werden wir vor den Verfassungsgerichtshof bringen:

Wie kann ich mitklagen?

Um mitklagen zu können, brauchst du

  • eine ÖBB Vorteilscard / ÖBB Österreichcard* ODER ein grenzüberschreitendes Zugticket
  • die österreichische Staatsbürgerschaft
  • Mindestalter von 18 Jahren

Mitzuklagen dauert nur ein paar Minuten, für dich entstehen keine Kosten. Du erteilst unserer Rechtsanwältin Michaela Krömer eine Vollmacht, mit der sie dich vor dem Verfassungsgerichtshof vertreten darf. Alle weiteren Schritte übernehmen wir. Wenn du noch Fragen zur Sammelklage hast, haben wir die häufigsten Fragen & Antworten gesammelt.

* Es können auch andere Karten verwendet werden, die belegen, dass man regelmäßig mit dem Zug fährt – beispielsweise eine VOR Jahreskarte, Top-Ticket oder eine Bundesländerkarte für Zugverbindungen. Die Jahreskarte der Wiener Linien ist leider nicht möglich.

Formular ausfüllen und Vorteilscard/Zugticket hochladen

Vollmacht unterschreiben und Formular abschicken

Gratulation!
Du bist Mitkläger*in.

Das Mitmachen an der Klimaklage ist abgeschlossen und nicht mehr möglich. Die gesammelten Klagen werden am 2o. Februar 2020 beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Erzähle anderen von der Sammelklage

Du kannst die Klimaklage unterstützen indem du deiner Familie, Freund*innen und Kolleg*innen davon erzählt. Fordere sie auf mitzuklagen, indem du ihnen eines dieser Bilder schickt. Oder teile das Bild über Social Media und erzähle von der Sammelklage.

Fragen & Antworten

  • Wir wollen für die Österreicher*innen erreichen, dass ihre Grundrechte vor den Auswirkungen der Klimakrise besser geschützt sind. Wir spüren die Folgen der Klimakrise auch bei uns in Österreich immer deutlicher. Hochwasser, Dürre und Hagel zerstören Felder und Ernteerträge. Erhöhte Feinstaubwerte in der Luft führen zu Atemwegserkrankungen und Allergien. Extremwetter wie Hitze verursachen mehr Todesfälle. Mittlerweile gibt es doppelt so viele Hitzetote pro Jahr wie Verkehrstote. Die steigenden Temperaturen lassen auch unsere Gletscher schmelzen. Die Klimakrise bedroht unsere Umwelt, unsere Gesundheit, unser Eigentum - und damit unsere Grundrechte. Der österreichische Staat hat allerdings eine Pflicht, uns in Österreich vor diesen Eingriffen zu schützen. Vereinfacht gesagt haben wir ein Recht auf eine lebenswerte Zukunft in Österreich.

  • Für uns Österreicher*innen gelten die Grundrechte, wie das Recht auf Leben, auf Gesundheit, auf unversehrtes Eigentum. Ein Grundrecht - zum Beispiel das Recht auf Leben - macht nur dann Sinn, wenn es eine Pflicht des Staates umfasst, mich bei vorhersehbaren Gefahren auch zu schützen. Andernfalls müsste ich zuerst mein Leben riskieren, um mein Recht auf Leben einzufordern und das macht wenig Sinn. Somit besteht bei bestimmten Grundrechten, wie dem Recht auf Leben, auf unversehrtes Eigentum, auf Gesundheit (abgeleitet aus Art 8 EMRK) eine Pflicht des Staates zu schützen. Diese Pflicht beinhaltet auch, dass der Staat passende Gesetze und Verwaltungsmaßnahmen trifft, damit die Rechte geschützt sind.

  • Bei der Sammelklage geht es darum, dass sich möglichst viele Menschen einer Klage anschließen, um sie gemeinsam möglichst stark zu machen. Formal ist die  Sammelklage von Greenpeace eine Bündelung von Individualanträgen. Diese werden gemeinsam beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Dadurch, dass möglichst viele Menschen mitklagen, verleiht die Sammelklage dem Anliegen der SammeklägerInnen Nachdruck.

  • Die Sammelklage gibt den Österreicher*innen die Möglichkeit sich an der Klimaklage zu beteiligen und somit auch zum Ausdruck zu bringen, dass Sie mit der Untätigkeit Österreichs zum Klimaschutz und der Benachteiligung des Bahnverkehrs nicht einverstanden sind. Gegenüber dem Verfassungsgerichtshof setzen wir ein starkes Zeichen - je mehr Menschen sich beteiligen, desto klarer die Botschaft: Die Österreicher*innen sind mit der klimaschädlichen Gesetzgebung nicht einverstanden!

  • Die KlägerInnen reichen jeweils unterschiedliche klimaschädliche Bestimmungen ein. Stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass eine Bestimmung (z.B. Kerosin-Steuerbefreiung) gegen die Menschenrechte verstößt, beauftragt der VfGH die Regierung mit der der Reparatur der entsprechenden Stelle im Gesetzestext bzw. hebt die Bestimmung auf.

  • Wir möchten für den Prozess vor Gericht ideale Umfeldbedingungen schaffen. Deshalb möchten wir dem Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit bieten sich selbst eine Meinung zum Antrag zu bilden, bevor die Antragsdetails in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Aus diesem Grund veröffentlichen wir den vollständigen Antrag erst zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt. Auf Wunsch kann jederzeit eine kurze Berichterstattung über die wesentlichen Argumente übermittelt werden. Schicken Sie uns gerne eine Anfrage an service@greenpeace.at - wir lassen dir anschließend eine Überblick der rechtlichen Argumentation und Grundlagen zukommen.

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