Umweltschutzorganisation prüft nach Rückweisung der Klimaklage durch Verfassungsgerichtshof Antrag an EGMR – Österreichs Rechtssystem scheitert an Herausforderungen der Klimakrise
Wien (OTS) – Anlässlich der heutigen Zurückweisung der Klimaklage durch den Verfassungsgerichtshof kritisiert Greenpeace den fehlenden Rechtsschutz der ÖsterreicherInnen vor den Auswirkungen der Klimakrise scharf. Der von rund 8000 KlägerInnen eingebrachte Individualantrag wurde aus streng formellen Gründen zurückgewiesen, unter anderem, da die AntragstellerInnen nicht berechtigt seien, klimaschädliche Gesetze einzuklagen. Nicht nachvollziehbar ist, dass der VfGH den KlägerInnen das Recht abspricht, sich gegen die steuerliche Bevorzugung des Flugverkehrs zu wehren, nur weil diese aus Klimaschutzgründen mit der Bahn fahren. Damit zeigt sich deutlich, dass die österreichische Verfassung de facto nicht in der Lage ist, die ÖsterreicherInnen vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. BürgerInnen, die bereits heute unter den Auswirkungen der Klimakrise leiden und dadurch in ihrem Recht auf Leben und Gesundheit eingeschränkt werden, können laut der heutigen Entscheidung des VfGH nicht gegen klimaschädliche Gesetzgebung, die die Klimakrise weiter vorantreiben, vorgehen.
Klimakläger Mex M. kämpft nun zusammen mit Anwältin Michaela Krömer vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiter. Mehr erfahren Sie dazu hier.
“8000 ÖsterreicherInnen haben ihr Recht auf eine lebenswerte Zukunft vor dem Verfassungsgerichtshof eingefordert. Das Gericht weist den Antrag aus reinem Formalismus zurück, so seien etwa BahnfahrerInnen nicht davon betroffen, dass der Flugverkehr steuerlich bevorzugt werde. Damit zeigt sich: Das österreichische Recht schützt seine BürgerInnen nicht ausreichend vor der Klimakrise und ihren katastrophalen Folgen. Darum prüfen wir, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen“, sagt Jasmin Duregger, Klima- und Energieexpertin bei Greenpeace. Anwältin Michaela Krömer zum Urteil:
“Die vorgebrachten Argumente des VfGH sind letztlich mutlos und konservativ. Der Formalismus wäre rechtlich in einzelnen Punkten jedenfalls überwindbar gewesen. VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter hat selbst unlängst festgehalten, dass eine Verfassung nicht nur vom Buchstaben des Gesetzes lebt, sondern auch davon, wie sie von den verantwortlichen Organen gehandhabt wird. Heute scheitert der VfGH an genau diesem Anspruch: Unsere viel gefeierte Verfassung bietet keinen rechtlichen Schutz vor den Krisen unserer Zeit.”
Der Klimaklage beanstandete vor dem Verfassungsgerichtshof klimaschädliche Steuerausnahmen, wie die Kerosinsteuerbefreiung auf innerstaatliche Flüge sowie die Umsatzsteuerbefreiung von internationalen Flügen. Beide Regelungen tragen dazu bei, dass Flüge gegenüber der Bahn billigere Preise anbieten können, da für den Bahnverkehr sowohl die internationale Umsatzsteuer als auch Steuern für den Bahnstrom anfallen. Dabei ist Bahnfahren 31 Mal klimafreundlicher als ein vergleichbarer Flug. Der Klimaklage konnten sich alle ÖsterreicherInnen anschließen, die privat mit der Bahn fahren und von der Benachteiligung betroffen sind. Neben Klimawissenschaftlerin Helga Kromp-Kolb haben auch der renommierte Schauspieler und leidenschaftliche Klimaschützer Cornelius Obonya, Autorin Chris Lohner, ADAMAH-Bio-Landwirt Gerhard Zoubek, Fridays For Future-Aktivistin Veronika Winter die Sammelklage unterzeichnet.
VfGH-Beschluss zur Klimaklage: http://bit.ly/VfGHEntscheidKlimaklage
Stellungnahme zur Entscheidung: http://bit.ly/VfGHEntscheidStellungnahme
Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof http://bit.ly/GP-klimaklage-individualantrag
Fact Sheet zur Klimaklage: http://bit.ly/GP_Klimaklage