Klimaklage wird vor dem Verfassungsgerichtshof behandelt

Im Februar 2020 wurde von Greenpeace gemeinsam mit 8060 ÖsterreicherInnen die Klimaklage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Im Zentrum der Sammelklage steht die unfaire Bevorzugung des klimaschädlichen Flugverkehrs gegenüber der Bahn.

Während grenzüberschreitender Bahnverkehr Umsatzsteuer zahlen muss, sind internationale Flüge davon befreit. Gleiches gilt für die Kerosinsteuer: Innerstaatliche Flüge sind davon befreit – dabei sind Füge 31x schädlicher als der klimafreundliche Zug. Die Ungleichbehandlung zwischen und Flug- und Bahnverkehr ist aktueller denn je: In der Corona-Krise wurden Millionen für die Rettung der Flugindustrie mit nur mangelnden Klimaschutz-Konditionen locker gemacht, statt eine Kerosinsteuer einzuführen und damit den Flugverkehr für seine klimaschädlichen Auswirkungen endlich zur Kassa zu bitten.

Wie der Verfassungsgerichtshof jetzt bekannt gab, wird die Klimaklage in der Oktober-Session ab 21. September 2020 behandelt. Greenpeace blickt gespannt auf die Behandlung der Individualanträge in der kommenden Session des Verfassungsgerichtshofs.

Die Behandlung der Klimaklage vor dem Verfassungsgerichtshof ist ein historischer Moment. Die Argumentation ist klar: Der Staat muss seinen Pflichten nachkommen und seine BürgerInnen vor der Klimakrise und deren Auswirkungen auf Leben und Gesundheit schützen. Es können deshalb nicht gleichzeitig Gesetze in Kraft sein, die klimaschädliche Mobilität fördern und somit die Klimakrise weiter anheizen.

Jasmin Duregger, Klima- und Energiesprecherin bei Greenpeace Österreich

Ab sofort ist der von der Klima-Rechtsanwältin Michaela Krömer beim Verfassungsgerichtshof eingereichte Schriftsatz online abrufbar. Der rund 150 Seiten Antrag erläutert im Detail die Dringlichkeit der Klimakrise, sowie, davon abgeleitet, die rechtliche Notwendigkeit, klimaschädliche Gesetze abzuschaffen. Anwältin Michaela Krömer, die die Greenpeace Klimaklage betreut, weist auf die juristische Relevanz des Prozesses hin: “Der Verfassungsgerichtshof wird mit seiner Entscheidung einen Scheideweg definieren: Es geht um nicht weniger als die Frage, ob unsere Verfassung faktischen Schutz vor den immer gravierenderen Folgen der Klimakrise bieten kann, oder das System an dieser globalen Herausforderung scheitert.”

Der Klage konnten sich alle volljährigen ÖsterreicherInnen anschließen, die privat mit der Bahn fahren und von der Benachteiligung betroffen sind. Neben Klimawissenschaftlerin Helga Kromp-Kolb hat auch der renommierte Schauspieler und leidenschaftliche Klimaschützer Cornelius Obonya die Sammelklage unterzeichnet.

 

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